DS-160 USA
MEHRSPRACHIG
US VISA

Geschäftsreisen für bis zu 180 Tage. US-Besuchervisa sind Nichteinwanderungsvisa für Personen, die die Vereinigten Staaten vorübergehend aus geschäftlichen (US-Visumkategorie B-1), touristischen, Vergnügungs- oder Besuchsgründen (US-Visumkategorie B-2) oder einer Kombination beider Zwecke (B-1/B-2) betreten möchten. Hier sind einige Beispiele für Aktivitäten, die mit einem Besuchervisum zulässig sind:
einen Vertrag aushandeln
mit Geschäftspartnern Rücksprache halten
an einer wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Tagung oder Konferenz teilnehmen
einen Nachlass regeln

Touristische Reisen für bis zu 180 Tage. US-Besuchervisa sind Nichteinwanderungsvisa für Personen, die die Vereinigten Staaten vorübergehend aus geschäftlichen (US-Visumkategorie B-1), touristischen, Vergnügungs- oder Besuchsgründen (US-Visumkategorie B-2) oder einer Kombination beider Zwecke (B-1/B-2) betreten möchten. Hier sind einige Beispiele für Aktivitäten, die mit einem Besuchervisum erlaubt sind:
Tourismus, Vergnügen
Urlaub
Besuch bei Freunden oder Verwandten
medizinische Behandlung
Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, die von Bruderschafts-, Sozial- oder Dienstleistungsorganisationen veranstaltet werden
Teilnahme von Amateuren an Kunst-, Musik-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen oder Wettbewerben, sofern für die Teilnahme kein Entgelt gezahlt wird
Einschreibung in einen kurzen Freizeitstudiengang, der nicht auf einen Studienabschluss angerechnet wird (beispielsweise ein zweitägiger Kochkurs während der Ferien).

F-1
Internationale Studierende, die sich für ein akademisches Programm an einer Universität, einem College, einer High School, einer privaten Grundschule, einem Priesterseminar, einem Konservatorium oder einer anderen akademischen Einrichtung einschreiben, darunter auch ein englischsprachiges Programm.
M-1
Internationale Studierende, die sich für ein technisches Programm an einer Berufsausbildungsstätte oder einer anderen anerkannten nichtakademischen Einrichtung einschreiben, bei dem es sich nicht um ein Sprachtrainingsprogramm handelt.

Alle Antragsteller eines Nichteinwanderungsvisums für die USA müssen das Formular DS-160 ausfüllen und beim Außenministerium einreichen. Anschließend müssen sie die Botschaft oder das Konsulat kontaktieren, bei der/dem Sie Ihren Antrag stellen möchten, um zu bestätigen, ob Sie von einem Konsularbeamten interviewt werden müssen, und um ein Interview zu vereinbaren. Wenn die Botschaft oder das Konsulat, bei der/dem Sie Ihren Antrag stellen, Sie darüber informiert, dass Sie ein Visuminterview haben müssen, kann der Visumantragsprozess erst abgeschlossen werden, wenn Sie zu einem Interview mit einem Konsularbeamten erscheinen.